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Vorsorge treffen

Im Verlauf einer Demenz-Erkrankung können die Erkrankten keine rechtlichen Entscheidungen mehr treffen. Ehepartner und Kinder können in Deutschland nicht automatisch für die Erkrankten entscheiden. Wer entscheiden darf, ist durch eine Vorsorgevollmacht oder eine rechtliche Betreuung geregelt.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person einen Angehörigen oder einen anderen vertrauenswürdigen Menschen bestimmen, der Entscheidungen treffen soll, wenn die Person es selbst krankheitsbedingt nicht mehr kann. Eine Vorsorgevollmacht ist nur dann gültig, wenn man zum Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig ist. Im frühen Stadium einer Demenz liegt die Geschäftsfähigkeit meist noch vor.

Betreuung

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorhanden ist, muss eine rechtliche Betreuung beim lokalen Betreuungsgericht angeregt werden. Das Gericht überprüft die Notwendigkeit einer Betreuung und bestellt einen (rechtlichen) Betreuer, wenn dies notwendig ist. Dies kann auch ein Angehöriger sein.

Patientenverfügung

Eine Patientenverfügung ist wichtig, um in lebensbedrohlichen Situationen auch im Sinne der erkrankten Person handeln zu können, wenn diese selbst nicht mehr Auskunft geben kann. In der Patientenverfügung formuliert er oder sie Wünsche für die medizinische Behandlung, zum Beispiel hinsichtlich einer künstlichen Ernährung oder auch Beatmung. Der Patient muss bei der Erstellung geschäftsfähig sein.

Wohnung und Umfeld

Die eigene Wohnung und das gewohnte Wohnumfeld geben Menschen mit Demenz Sicherheit. Manchmal sind es ganz einfache Tipps, die den Alltag erleichtern. Sie können dazu beitragen, dass Menschen mit Demenz möglichst lange in ihren eigenen vier Wänden leben können. Und sie können dabei helfen, die Sorgen von Angehörigen zu mindern.

Beispiele für mehr Sicherheit

  • Herdsicherung anbringen
  • mögliche Stolperfallen entfernen
  • für ausreichend Beleuchtung sorgen
  • eine gute Tagesstruktur schaffen
  • Hinweise / Erinnerungsstützen anbringen
  • Routinen aufbauen, zum Beispiel immer an dem gleichen Ort Schlüssel und Portmanie aufbewahren.
  • GPS-Ortungssysteme einsetzen. Sie helfen dabei, dass Menschen mit Demenz sich frei bewegen können und doch bei Bedarf von den Angehörigen wieder gefunden werden.

Finanzierung

Die Pflegekasse übernimmt teilweise die Kosten für Umbaumaßnahmen, wenn sie dazu dienen, das eigenständige Leben zu Hause zu erleichtern. Dies kann zum Beispiel das Anbringen von Haltegriffen, die Installation einer bodengleichen Dusche, das Verlegen von rutschfesten Bodenbelägen oder das Entfernen von Schwellen sein. Voraussetzung dafür ist die Anerkennung eines Pflegegrades. Kosten können bis zu einer maximalen Höhe von 4.000 Euro übernommen werden.

Beratung:

www.wohnungsanpassung-bag.de

oder bei den regionalen Alzheimer-Gesellschaften: www.deutsche-alzheimer.de/adressen

Weiterführende Informationen

Auf der jeweiligen fremdsprachigen Seite sind hier weiterführende Informationen zur rechtlichen Vorsorge verlinkt.